Lexikon -Private Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar. Wenn man in irgendeiner Weise einem anderen, Personen- , Sach- und Vermögensschäden zufügt, ist man verpflichtet diesen zu ersetzen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht, das bedeutet, man haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:

  • Privatperson, z.B. als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer
  • als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung Aufsichtspflicht bei Minderjährigen)
  • als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Räum- und Streupflicht)
  • als Sportler
  • als Dienstherr von Hausangestellten
  • als Kleintierhalter (ausgenommen Hunde, Pferde --> zusätzliche Versicherung)
  • aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner, minderjährige und auch volljährige nicht verheiratete Kinder (solange sie noch in der Schul- oder ersten Berufsausbildung/ Studium sind).

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